Wichtige Gegenanzeigen und Medikamente bei IPL- und Laserbehandlungen

Bestimmte Medikamente können die Haut lichtempfindlicher machen und dadurch die Sicherheit oder Wirksamkeit einer Laser-Haarentfernung beeinträchtigen. Zu den Arzneimitteln, die die Lichtempfindlichkeit der Haut erhöhen können, gehören:

  • Antibiotika, darunter Tetracyclin, Doxycyclin und Minocyclin
  • Antidepressiva, wie Amitriptylin, Fluoxetin und Sertralin
  • Antihistaminika gegen Allergien, etwa Diphenhydramin und Loratadin
  • Medikamente gegen Bluthochdruck, zum Beispiel Nifedipin und Verapamil
  • Entwässernde Medikamente (Diuretika)
  • Nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) wie Aspirin und Ibuprofen

Die Durchführung kosmetischer Behandlungen wie Laser-Haarentfernung oder IPL bei bestimmten gesundheitlichen oder dermatologischen Bedingungen kann riskant sein und unerwünschte Nebenwirkungen verursachen. Solche Bedingungen werden als Kontraindikationen bezeichnet – also Faktoren, bei denen eine Behandlung nicht empfohlen wird. Zu den häufigsten Kontraindikationen für Laser- und IPL-Behandlungen gehören:

  • Schwangerschaft
  • Aktive Hautinfektionen oder Entzündungen
  • Kürzliche Sonnenbestrahlung oder Sonnenbrand
  • Hauterkrankungen wie Neurodermitis oder Psoriasis

IPL-Gerät

Vor einer Laser- oder IPL-Behandlung sollten Sie Ihre behandelnde Fachkraft unbedingt über mögliche Kontraindikationen oder gesundheitliche Einschränkungen informieren. So kann geprüft werden, ob die Behandlung für Sie geeignet ist und ob Einstellungen angepasst werden müssen, um Sicherheit und optimale Ergebnisse zu gewährleisten. Liegt eine Kontraindikation vor, wird häufig empfohlen, mit der Behandlung zu warten, bis sich der Zustand verbessert hat. Wird ein kosmetischer Eingriff trotz Gegenanzeigen durchgeführt, kann dies das Risiko für Nebenwirkungen wie Verbrennungen, Narbenbildung, Pigmentveränderungen und eine geringere Wirksamkeit deutlich erhöhen.

Ob eine Krankenkasse die Kosten für eine Laserhaarentfernung übernimmt, während Sie bestimmte Medikamente einnehmen, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag und dem medizinischen Hintergrund ab. In der Regel gilt die Laserhaarentfernung als kosmetische Behandlung und wird daher nicht von der Versicherung bezahlt.

Wenn die Medikamenteneinnahme jedoch mit einer Erkrankung zusammenhängt und die Haarentfernung medizinisch notwendig ist, kann es sein, dass die Behandlung als Teil der Therapie anerkannt wird. Dies ist jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich geregelt. Am besten wenden Sie sich vorab an Ihre Krankenversicherung, um Klarheit über mögliche Erstattungen und Voraussetzungen zu erhalten. Informieren Sie außerdem Ihren Hautarzt oder Ihre Fachkraft über alle Medikamente und bestehenden Erkrankungen, da manche Wirkstoffe die Haut empfindlicher machen und den Behandlungserfolg beeinflussen können. 

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